Veranstaltung: | 1. Oktober 2019 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2. Aufstellungsversammlung |
Antragsteller*in: | Stefan Christoph (Regensburg-Stadt KV) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.09.2019, 22:06 |
V1: Aufstellungsprozedere
Vorlagentext
Beschluss Stadtversammlung 25. Januar:
Es werden 20 Plätze einzeln gewählt. Vorstellungszeit für einzelne
Kandidat*innen: 4 Minuten.
Verfahren für Listenauffüllung ab Platz 20:
Ab Platz 21 wird eine Liste vorgelegt, auf der alle unterlegenen
Kandidat*innen sowie alle Auffüller*innen enthalten sind. Die Mitglieder
können dann bis zu 30 Stimmen vergeben und legen so die Reihung fest
(dabei wird natürlich die Quotierung beachtet). Ein geeignetes Verfahren
dafür wird vorgestellt.
Bewerbung per Antragsgrün ab Verabschiedung Kommunalwahlprogramm möglich.
Beschluss Vorstandsklausur 10. August:
Wie bereits beschlossen werden die Plätze 1-20 in einem
Einzelwahlverfahren
gewählt. Bewerbungen für die Plätze 1-20 sind im Vorfeld schriftlich (per
Antragsgrün) möglich, ebenso wie mündlich auf der Versammlung gegenüber
dem
Präsidium. Es ist dabei anzugeben (spätestens auf der Versammlung), für
welchen Platz man kandidieren möchte. Eine Kandidatur wird für jeden Platz
erneut abgefragt (d. h., wer auf Platz 6 kandidiert hat, wird nicht
automatisch wieder auf die Bewerbungsliste für Platz 8 gesetzt, sondern
muss die Kandidatur erneut dem Präsidium mitteilen). Gewählt ist hier, wer
eine absolute Mehrheit auf sich vereinigen kann.
Für die anschließenden Plätze wird es ein Blockwahlverfahren in jeweils
vier
Blöcken (21-30, 31-40, 41-50, Ersatzkandidat*innen) geben. Dazu werden
Listen
für die jeweiligen Blöcke bereits vorbereitet und um eventuelle
unterlegene
Kandidat*innen vor Ort ergänzt. Die Listen werden alphabetisch in der
Reihenfolge der Nachnamen geordnet.
Vor Ort werden diese Listen als Stimmzettel ausgedruckt und
bereitgestellt.
Jede*r hat dabei so viele Stimmen, wie zu vergeben sind (d. h. bei den
einzelnen Blöcken jeweils 10 Stimmen; bei den Ersatzkandidat*innen
entweder so viele Stimmen wie die Versammlung Ersatzkandidat*innen
vorsieht. Vorschlag: 5). Die Reihung erfolgt nach der Anzahl der Stimmen
(kein Quorum/absolute Mehrheit).
Am Ende findet die verbindliche Schlussabstimmung über die gesamte Liste
statt. Eine Änderung der Liste durch Streichen von Namen ist zulässig.
Gewählt sind hier alle Kandidat*innen, die eine absolute Mehrheit bekommen
(hypothetischer Fall: ein*e Kandidat*in wird von mehr als der Hälfte der
Personen durchgestrichen, würde damit den Platz verlieren und von der
Liste fliegen).
Nachrückverfahren: Sollte in der Endabstimmung jemand keine absolute
Mehrheit
finden oder nach Aufstellung der Liste sich ein Grund für die
Nichtaufstellung ergeben (bspw. Wählbarkeitshindernisse), dann Rücken die
Kandidat*innen von hinten nach. Dabei können aber nur Frauen* auf
Frauen*plätze nachrücken, auf offene Plätze können alle Nachrücken.
Beispielanwendung: Die Person auf Platz 45 verliert ihre Wählbarkeit; hier
würde dann die Person von Platz 47 auf Platz 45 vorrücken; die Person von
Platz 49 auf Platz 47 und eine weitere Frau* von der
Ersatzkandidat*innenliste schlussendlich auf Platz 49. Das ist mMn das
Verfahren, das am wenigsten in die Listenreihung eingreift.
Noch zu klären:
- Fragen an die Kandidierenden
- Vorschlag Anzahl: 2 quotiert oder 4 quotiert?
- Vorschlag Dauer: 2 Minuten (für 4 Fragen aber evtl. etwas kurz)
- Was passiert bei Stimmengleichheit?
- Plätze 1-20: Regelung nach Satzung richten: Bei Stimmengleichheit im
zweiten Wahlgang findet noch eine Stichwahl statt, danach
entscheidet das Los. - Plätze ab 21: Vorschlag, dass hier gleich das Los entscheidet.
Frauen werden auf offenen Plätzen bei Stimmengleichheit vorgezogen.
- Plätze 1-20: Regelung nach Satzung richten: Bei Stimmengleichheit im
- Form Einladung
- Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre es vorzuziehen, dass wir zu
zwei Versammlungen einladen: 1) zu der Versammlung, die die
Listenreihung bestimmt und danach 2) zu der Versammlung, bei der die
verbindliche Schlussabstimmung stattfindet.
- Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre es vorzuziehen, dass wir zu
Kommentare
Stefan Christoph:
Stefan Christoph:
Quotierung hart oder nicht hart am Anfang abstimmen lassen, nicht hart.
Vorschlag hart quotieren!
Stefan Christoph:
Stefan Christoph:
- Nachrücken über "ungerade und gerade Plätz" regeln wg Wahlrecht
- Schlussabstimmung u. U, hinfällig wenn wir vorher alles schriftlich abstimmen